Gemäß dem aktuellen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind wir nicht befugt, Ihnen eine komplette Schadensabwicklung anzubieten. Dies würde unsere Kompetenzen übersteigen.
Jedoch wenn Sie als Kunde den Reparaturauftrag und die Abtrittserklärung unterschreiben, kümmern wir uns sofort um den Transport Ihres verunfallten Fahrzeugs in unsere Kfz-Werkstatt und sorgen für die Ersatzfahrzeugbeschaffung (eine Klasse niedriger) sowie um die Kostenübernahme und die Abwicklung bei dem Versicherer. Ebenso beauftragen wir einen Sachverständigen, der die Schadenshöhe vor Ort ermittelt.
Dieser Service reduziert die mit einem Unfall immer verbundenen Unannehmlichkeiten auf ein Minimum und sichert Ihnen obendrein Ihre Mobiliät.
Montag – Freitag:
Samstag:
08:00 – 17:00 Uhr
09:00 – 12:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung möglich.
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